Nicht immer werden Patienten so behandelt wie es nach aktuellem Stand der Technik und Erkenntnisse möglich wäre. Die gesetzliche Versicherung (GKV) gibt den Ärzten/Zahnärzten vor, wie eine Behandlung auszusehen hat.
“Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten […].”
Originalzitat §12 SGB V
Konkret bedeutet dies:
- Schmerzen beseitigen
- Bohren und Loch auffüllen
- Kronen aus Metall (Ästhetik spielt eine untergeordnete Rolle)
- Wurzelkanalbehandlungen nur einmal pro Zahn. Bei erneuten Problemen erfolgt – nach Richtlinie der gesetzlichen Krankenkasse – direkt die Extraktion des betroffenen Zahnes
Allerdings ändern sich Technologien, Ansprüche an Ästhetik, Lebensqualität und Gesundheitsbewusstsein. Viele neue Werkstoffe sind besser biologisch verträglich.
Wir beraten sie in unserer Praxis deshalb mit dem Fokus auf
- Zahnerhaltung
- Ästhetik
- hochwertiger und Lebensqualität sichernder Versorgungen mit professionellen und modernen Behandlungsmethoden
Natürlich trägt der Patient die Kostendifferenz im Vergleich zur „Kassenbehandlung“. Diese fallen häufig niedriger aus als gedacht. Ein verlorener Zahn kostet mitunter mehr als eine vernünftige zahnerhaltende Maßnahme.